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Der BGH hat mit Urteil vom 09.04.2008 entschieden, dass ein formeller Mangel vorliegt, wenn der Verteilerschlüssel einer Betriebskostenabrechnung unverständlich ist.

Dieser Mangel führt zu einer Unwirksamkeit der Abrechnung. Die Einhaltung der gesetzlichen Abrechnungsfrist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes wird nur mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt. Ausschließlich inhaltliche Fehler können auch nach Fristablauf korrigiert werden.

Unter www.bundesgerichtshof.de finden Sie im Bereich Entscheidungen den Urteilstext (Az. VIII ZR 84/07).

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