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Befundprüfung |
Durch die Befundprüfung wird festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen (betragen das Doppelte der Eichfehlergrenzen) einhält und den sonstigen Anforderungen entspricht, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gegolten haben.1)
Die Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Überprüfung der Messrichtigkeit des Messgerätes darlegt (z.B. Nutzer von Mieteinheiten), bei der zuständigen Behörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle -im folgenden Text Prüfstelle genannt- beantragt werden.
Wasser- und Wärmezähler, die über aqua calor zur Befundprüfung eingereicht werden, werden in der Regel an die staatlich anerkannte Prüfstelle bei der Fa. Allmess GmbH gesandt.
1) Die gesetzlichen Grundlagen über Befundprüfungen sind durch die § 39 und 51 der MessEV „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung“ vom 11. Dez. 2014 und weitere Zulassungsanforderungen (z. B. PTB- oder EWG-Bauartzulassung, EG-Baumusterprüfbescheinigung, EG-Entwurfbescheinigung) vorgegeben.
Eine Vor-Ort-Prüfung von Messgeräten ist nicht möglich. Befundprüfungen werden prinzipiell in den Räumlichkeiten der Prüfstelle durchgeführt. Prinzipiell kann der Antragsteller bei einer Befundprüfung mit anwesend ist. Die Durchführung der Befundprüfung obliegt dem Leiter der Prüfstelle oder einem seiner Stellvertreter.
Gemäß MessEV § 39 (2) ist zwingend zu beachten, dass die Verwendungs-/Einbausituation bei der Antragstellung mit dokumentiert wird (z. B. durch Fotos).
Im Rahmen der Prüfung wird ein kostenpflichtiger Prüfschein (25,80 €) erstellt, der das Ergebnis der Prüfung beinhaltet und dem Antragsteller zur Verfügung gestellt wird.
Die Kosten für die Prüfung richten sich nach dem jeweiligen Zählertyp und dem erforderlichen Aufwand. Zu beachten ist dabei, dass die Zähler bei der Prüfung geöffnet werden müssen und danach in der Regel nicht mehr für Messzwecke im Feld verwendet werden können.
In den Kosten für die Befundprüfung sind nur die Kosten für die eigentliche Prüfung enthalten, die durch die Prüfstelle erhoben werden. Fahrt- und Montagekosten, Versand sowie die Kosten für einen neuen Zähler entstehen zusätzlich.
Mit dem Antrag auf Befundprüfung erkennt der Antragsteller diese Kosten und deren Übernahme für den Fall an, dass der Zähler bei der Prüfung die Verkehrsfehlergrenzen einhält.
Die Kosten werden nur dann vom Messgerätehersteller bzw. -Stellenbetreiber übernommen, wenn die Ergebnisse außerhalb der Verkehrsfehlergrenzen liegen und nicht auf einbaubedingte Ursachen zurückzuführen sind.
Für die Beauftragung einer Befundprüfung stehen folgende Antragsformulare zum Download zur Verfügung:
ReferenzHKV |
Elektronische Heizkostenverteiler sind keine geeichten Geräte und unterliegen deshalb auch nicht der Eichordnung, die Befundprüfungen regelt.
Wird die Genauigkeit eines Messgerätes angezweifelt, kann im Rahmen einer Vergleichsmessung eine Überprüfung des betreffenden Heizkostenverteilers beantragt werden.
Eine Vor-Ort-Prüfung des Gerätes ist nicht möglich. Die von uns derzeit eingesetzten Heizkostenverteiler werden bei der Prüfstelle des jeweiligen Herstellers gecheckt. Dabei wird der Zählfortschritt des betreffenden Gerätes mit einem Mustergerät verglichen. Etwaige Abweichungen im Zählverhalten werden entsprechend dokumentiert. Dieses Verfahren wird in der Regel auch vor Gericht anerkannt.
Die Kosten für die Prüfung richten sich nach dem jeweiligen Heizkostenverteilertyp und dem erforderlichen Aufwand.
In den Kosten für die Referenzprüfung sind nur die Kosten für die eigentliche Prüfung enthalten, die durch die Prüfstelle erhoben werden. Fahrt- und Montagekosten, Versand sowie die Kosten für einen neuen Heizkostenverteiler entstehen zusätzlich.
Mit dem Antrag auf Referenzprüfung erkennt der Antragsteller diese Kosten und deren Übernahme für den Fall an, dass der Zähler bei der Prüfung die zulässigen Fehlergrenzen einhält.
Die Kosten werden nur dann vom Messgerätehersteller bzw. -Stellenbetreiber übernommen, wenn die Ergebnisse außerhalb der zulässigen Fehlergrenzen liegen und nicht auf Fremdursachen zurückzuführen sind.
Die Prüfstellenkosten betragen pro Gerät 98,50 € zzgl. MWSt Ferner werden als Aufwandspauschale 127,50 € zzgl. MWSt berechnet.