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Angefragt und beantwortet von Gunter Schwalm am 25.06.2024 12:26 (243 gelesen)
Die Abrechnungen werden weiterhin mit dem gleichen Programm erstellt, so dass keine Änderungen im Layout erfolgen. Durch die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird aber in den Abrechnungen 2024 in der Regel die Aufteilung der CO2-Kosten mit ausgewiesen. Das Verfahren der Kosten- und Nutzermeldungen bleibt unverändert.